Erste Hilfe Sets

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WELCHES ERSTE HILFE SET BRAUCHE ICH?

ERSTE HILFE SETS FÜR HOTEL UND GASTRONOMIE

Im Bereich „Hotel und Gastronomie“ verlangt das deutsche Arbeitsschutzrecht Sicherheit für Arbeitnehmer und Gäste. Vor allem in Großküchen und Restaurants sind Verbrennungen und Schnittwunden durch hektische Betriebsamkeit keine Seltenheit. Hier schreibt das deutsche Arbeitsschutzrecht nicht nur absolute Hygiene, sondern auch den sofortigen Zugriff auf einen Erste Hilfe Koffer (DIN 13157 / DIN 13169) vor. In Hotels und ähnlichen Einrichtungen, muss mit entsprechenden Erste Hilfe Sets nicht nur für die Sicherheit der Arbeitnehmer, sondern auch für die Sicherheit aller Gäste gesorgt werden. Als erste Anlaufstelle für Hotelgäste sollte die Rezeption immer für alle Fälle gerüstet sein. Sowohl der Erste Hilfe Koffer (DIN 13157 / DIN 13169), als auch ein Defibrillator gehören hier zum Sicherheitsstandart.  Weil der Bereich „Housekeeping“ die größte Fläche eines Hotels umfasst, sollten auch hier Erste Hilfe Set für den Notfall griffbereit sein blog hier.

Nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz müssen in einem Hotel alle Verbandkästen so verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100m Wegstrecke oder eine Geschosshöhe entfernt sind.

Der gesetzlich vorgegebene Inhalt eines Verbandkoffers für den Bereich „Hotel und Gastronomie“ orientiert sich unter anderem an der Mitarbeiterzahl des Betriebes.

ERSTE HILFE SETS FÜR DAS BÜRO – VERWALTUNG UND VERTRIEB

Arbeitsschutzgesetz und die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung verlangen Sicherheit und Schutz für Arbeitnehmer. Nicht nur in Bereichen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko, wie Industrie und Handwerk, sondern auch im Bereich „Verwaltung und Vertrieb“. Dazu gehören unter anderem Erste Hilfe Koffer. (DIN 13157 / DIN 13169) Bürounfälle gehören zum Berufsalltag. Ob ein Kollege stürzt, oder ein anderes akutes gesundheitliches Problem zum Notfall wird, im schlimmsten Fall genügt das Wissen um die Erste Hilfe nichts, wenn der Erste Hilfe Koffer) fehlt. Hier haben Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, unter anderem in Form eines Erste Hilfe Koffers (DIN 13157 / DIN 13169),  für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Außerdem müssen Unfälle und ihre Erste Hilfe Maßnahmen in gewerblichen Bereichen in einem Unfallbuch dokumentiert werden. Dieses muss nach seinem letzten Eintrag 5Jahre aufbewahrt werden. Der gesetzlich vorgegebene Inhalt des Verbandkoffers orientiert sich unter anderem an der Mitarbeiterzahl des Betriebes.

ERSTE HILFE SETS FÜR HANDWERK , BAU UND INDUSTRIE

Arbeitsschutzgesetz und die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung verlangen Sicherheit und Schutz für Arbeitnehmer. Vor allem im Bereich „Handwerk, Bau und Industrie“ besteht immer ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Umso wichtiger ist es, in handwerklichen Betrieben und auf Baustellen mit einem entsprechenden Erste Hilfe Set (DIN 13157 / DIN 13169) für den Notfall ausgestattet zu sein. Bei der Anschaffung eines Erste Hilfe Koffers müssen einige Kriterien beachtet werden. Ein Erste Hilfe Koffer für den Bereich „Handwerk, Bau und Industrie“ sollte in jedem Fall schlag- und bruchfest sein. Wie der Verbandkasten aufbewahrt werden soll, hängt davon ab, ob der Erste Hilfe Koffer stationär oder mobil sein soll. In jedem Fall muss das Erste Hilfe Set griffbereit, deutlich sichtbar und entsprechend gekennzeichnet sein, sodass der Erste Hilfe Koffer im Notfall für jedermann zugänglich ist. Außerdem müssen Unfälle und ihre Erste Hilfe Maßnahmen in gewerblichen Bereichen in einem Unfallbuch dokumentiert werden. Dieses muss nach seinem letzten Eintrag 5Jahre aufbewahrt werden.

Der gesetzlich vorgegebene Inhalt des Verbandkoffers orientiert sich unter anderem an der Mitarbeiterzahl des Betriebes.

ERSTE HILFE SETS FÜR FITNESS- UND  SPORTDIENSTLEISTER

Für aktive Sportler, gehören kleinere und größere Sportverletzungen zum Alltag. Bei akuten Verletzungen bestimmt die Erste Hilfe den anschließenden Heilungsprozess. Hier empfiehlt es sich regelmäßig einen Erste Hilfe Kurs beim Deutschen Roten Kreutz zu belegen, um in einem Notfall als Ersthelfer sofort reagieren zu können. In einigen Fällen hilft der Rotkreuzkurs jedoch nicht weiter, wenn das nötige Erste Hilfe Set fehlt. Ob Bänderriss, Muskelzerrung, Meniskusriss, Kreuzbandriss, Verstauchungen oder Sportunfälle, die Atemnot und Kreislaufstillstand verursachen – Sportdienstleister haben nach DGUV die Pflicht, für den Notfall mit einem Erste Hilfe Set ausgestattet zu sein. Je nach Sportart und Intensität muss ein Sportdienstleister mit verschiedenen Erste Hilfe Koffern ausgestattet sein. Vor allem aber werden neben dem regulären Erste Hilfe Set im Sport auch Kältesprays, Kaltkompressen, elastische Bandagen und sterile Kompressen benötigt. Die gängigen DIN-Normen geben eine Orientierung Für den richtigen Erste Hilfe Koffer, das richtige Erste Hilfe Set oder den richtigen Verbandkasten.

ERSTE HILFE SETS FÜR SCHULEN UND KINDERGÄRTEN

Kleine und größere Unfälle gehören zum täglichen Schul- und Kindergartenalltag. Die gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift verpflichtet Schulen und Kindergärten dazu, für den Notfall unter anderem mit entsprechenden Erste Hilfe Sets (DIN 13157-C) ausgestattet zu sein. Die häufigsten Unfallarten im Kindergarten oder in der Schule sind Stürze, Zusammenstöße, Schnittverletzungen, Verbrennungen und Verbrühungen. Hier kann das Erste Hilfe Set über den anschließenden Heilungsprozess entscheiden. So gehört zur vorgeschriebenen Erste Hilfe Ausstattung mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157-C. Außerdem müssen je nach Größe der Schule oder des Kindergartens auch weitere Erste Hilfe Koffer vorhanden sein. So darf zum Beispiel in Sporthallen, in der Schulküche, in Werkräumen oder naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen der Erste Hilfe Koffer nicht fehlen. Außerdem gehört zur Erste Hilfe Ausstattung einer Schule auch mindestens ein Sanitätsraum, welcher sich im Optimalfall gut zugänglich im Erdgeschoss befinden sollte. Hier muss mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157-C und eine Krankentrage vorhanden sein.

 

 

ERSTE HILFE SETS FÜR SENIORENHEIME  UND PFLEGEHEIME

Unfälle und akute gesundheitliche Probleme werden in Senioren- und Pflegeheimen schnell zum Notfall. Für kleinere Notfälle kann das Personal den Betroffenen mit Hilfe eines Verbandkoffers nach DIN 13157 vollständig versorgen. Bei größeren Unfällen und ernsten akuten gesundheitlichen Problemen muss der Notdienst alarmiert werden. Jedoch muss auch hier eine gewisse Wartezeit mit einem Erste Hilfe Koffer überbrückt werden, in welcher der Betroffene durch Erste Hilfe Maßnahmen unmittelbar versorgt werden muss. Hier muss nach der Unfallverhütungsvorschrift unter anderem ein Verbandkasten vorhanden sein. Anzahl und Inhalt des Verbandkoffers orientieren sich an Mitarbeiter- und Patientenzahl sowie an der individuellen Notfallwahrscheinlichkeit der Einrichtung. Die Erste Hilfe Koffer müssen regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit überprüft werden.